[dr' Rescht]: Ladekran
LKW-Ladekranführer Pflichtausbildung nach BGV D6
(Grundausbildung)
Gemäß berufsgenossenschaftlicher Richtlinie ("Krane" BGV D6) dürfen Unternehmer nur solche Personen einsetzen, die unter anderem im Führen der Krane theoretisch und praktisch unterwiesen sind und diese Befähigung nachgewiesen haben.
Ausbildungsziel:
Dieser Lehrgang vermittelt wertvolles Basiswissen, mit dessen Hilfe LKW-Ladekrane sachkundig gemäß den Vorschriften der Berufgenossenschaft bedient werden können. Am Abschluss der Ausbildung steht der Befähigungsnachweis gemäß BGG 921.
Die Ausbildung enthält einen theoretischen Teil in:
Physikalische Grundlagen
Technik der Krane
Arbeiten mit Einweiser
Gefahren im Betrieb
Anschlagen von Lasten
Ablegereife von Anschlagmittel
Der praktische Teil enthält Übungen mit dem Kran, z.B.:
Anschlagen von Lasten
Arbeiten mit dem Anschlager
Absetzen von Ladung
Fahren mit dem Kran
Unterrichtszeiten:
Montag - Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Lehrgangsdauer:
3 Tage, entsprechend 24 UE
Preis:
310,- Euro, zzgl. MwSt (inkl. Lehrmaterial, Prüfung & Befähigungsnachweis)
Eine Förderung mittels Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit, Arge oder Job Center ist bei Vorliegen bestimmter Vorraussetzungen möglich. Bezüglich der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur, Arge oder Job Center.
Mindestteilnehmer: 5